Die Eltern oder der/die Erziehungsberechtigte(n) können ihr Kind bis Ende des Schuljahres für das kommende Schuljahr in den häuslichen Unterricht abmelden.
Die rechtlichen Grundlagen für den häuslichen Unterricht:
„C. Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht
Besuch von Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht und häuslicher Unterricht
- 11.(1) Die allgemeine Schulpflicht kann – unbeschadet des § 12 – auch durch die Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht erfüllt werden, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 genannten Schule mindestens gleichwertig ist.
(2) Die allgemeine Schulpflicht kann ferner durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht erfüllt werden, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 genannten Schule – ausgenommen die Polytechnischen Schule – mindestens gleichwertig ist.
(3) Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten haben die Teilnahme ihres Kindes an einem im Abs. 1 oder 2 genannten Unterricht dem Landesschulrat jeweils vor Beginn des Schuljahres anzuzeigen. Der Landesschulrat kann die Teilnahme an einem solchen Unterricht innerhalb eines Monates ab dem Einlangen der Anzeige untersagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die im Abs. 1 oder 2 geforderte Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist.
(4) Der zureichende Erfolg eines im Abs. 1 oder 2 genannten Unterrichtes ist jährlich vor Schulschluß durch eine Prüfung an einer im § 5 genannten entsprechenden Schule nachzuweisen, soweit auch die Schüler dieser Schulen am Ende des Schuljahres beurteilt werden. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, so hat der Landesschulrat anzuordnen, daß das Kind seine Schulpflicht im Sinne des § 5 zu erfüllen hat.“
(Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009576 29.08.2106)
Dieses formlose Schreiben ist auch kein Ansuchen, sondern eine Information an den Bezirksschulrat.
Hilfreich ist es natürlich, sich mit der zuständigen Sprengelschule und dem Bezirksschulrat im Vorfeld freundlich zu unterhalten und über dein Anliegen zu sprechen. Das Schreiben wurde bei uns von der Schulleitung und dem Bezirksschulrat ergänzt. Wir hatten zu keiner Zeit irgendwelche Probleme oder Herausforderungen in diesem Bereich zu meistern und wurden von beiden Seiten sehr freundlich unterstützt.
Da der Bezirksschulrat für die Zusage bis zu 4 Wochen Zeit hat, würde ich raten, die Abmeldung bis spätestens Ende Juli einzubringen.
So sah dieses Schreiben zB. bei uns aus:
Du musst dafür keine speziellen Kenntnisse, auch keine eigene Ausbildung haben, um dein Kind zuhause unterrichten zu können. Die Schulbücher bekommst du kostenlos über deine zuständige Sprengelschule. Welche Schulbücher du verwenden möchtest, obliegt deiner Entscheidung. Im Zweifelsfall würde ich die Pädagogen in deiner Sprengelschule um Rat fragen.
Schulbücher kannst du hier
https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/schulbuch/schulbuchlisten_2016_2017.html
oder hier
https://www.schulbuchaktion.at/schulbuchlisten.html auswählen.
Du musst dich an den jeweiligen Lehrplan für die jeweilige Schulstufe, für die du dein Kind abgemeldet hast, halten:
Lehrpläne in Österreich
https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/lp/lp_abs.html
Meines Erachtens sind die Schulbücher auch deswegen schon ratsam, damit du abschätzen kannst, was dein Kind am Ende des Schuljahres können sollte. Dies geht natürlich auch aus dem Lehrplan hervor. Wenn dein Kind die Inhalte der Schulbücher kann, sollte es keine Probleme geben.
Grundsätzlich verpflichtest du dich mit der Abmeldung in den häuslichen Unterricht, dein Kind für eine Externisten Prüfung zwischen Mai und Juli in einer dafür zuständigen Schule anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ca. einen Monat vor deinem Wunschtermin. Die zuständige Prüfungsschule kannst du beim Bezirksschulrat erfragen. Du kannst dir aber auch selbst eine Schule wählen, sie muss als Externisten Prüfungsschule in Österreich eingetragen sein.
Genaue Information zur Externisten Prüfung
Die Externisten Prüfung wird von einer Prüfungsschule abgenommen.
Eine Prüfungsschule deines Vertrauens zu finden ist nicht immer einfach. Deine Kinder haben dabei den womöglich ersten Kontakt mit anderen Lehrpersonen und müssen sich einer Prüfungssituation stellen. Es bedarf mit Sicherheit viel Feingefühl und auch das Wohlwollen der Prüfer gegenüber einem häuslich unterrichteten Kind. Mein Rat daher:
Vernetzen mit anderen Eltern, die im häuslichen Unterricht lehren, sich austauschen und auf die Erfahrung anderer zurückgreifen. Wähle eine Schule, die von anderen Eltern bereits positiv bewertet wurde.
Eine Liste mit Prüfungsschulen und deren Bewertung durch Eltern, die im häuslichen Unterricht lehren, gibt es momentan noch nicht. Der Verein der Freilerner in Österreich rät zur Wahl der passenden Prüfungsschule folgendes: http://www.freilerner.at/frage/2327
Die Freilerner sind „eine österreichweit wachsende Gruppe engagierter Eltern, die selbst die Verantwortung für die Begleitung ihrer Kinder übernehmen (…). Wir gehen davon aus, dass jedes Kind den Drang zur Entwicklung, zum Lernen und Wachsen in sich trägt, und dass diese Prozesse individuell sehr unterschiedlich ablaufen. Jedes Kind braucht eine andere Umgebung für seine Entwicklung in den verschiedenen Alters- und Entwicklungsstufen, und wir sind davon überzeugt, dass wir als Eltern am besten dazu geeignet sind, diese Bedürfnisse unserer Kinder zu erkennen und entsprechende Unterstützung bereitzustellen oder zu organisieren.
Nachdem wir erkannt haben, dass das System Schule in der derzeitigen Form für die optimale Entwicklung unserer Kinder nicht geeignet ist, praktizieren wir den „Häuslichen Unterricht“, der als Bildungsform in Österreich zwar möglich, aber wenig beachtet und mit einigen Herausforderungen verbunden ist.
(…) Wir unterstützen uns gegenseitig beim Umgang mit Schulbehörden und Prüfungsschulen, bei alltäglichen Lernprozessen und deren Reflexion, haben intensive Kontakte zu alternativpädagogischen Privatschulen, teilen und organisieren Bildungsangebote für unsere Kinder und noch vieles mehr.“
(Quelle: http://www.freilerner.at/seite/33 29.08.2016)
Hat dein Kind die Externisten Prüfung gemeistert, ist das Ergebnis dem zuständigen Bezirksschulrat (in Oberösterreich) vorzulegen. Soll das Kind weiterhin im häuslichen Unterricht gelehrt werden, ist wiederum eine Anzeige davon zu machen. Natürlich kann dein Kind im Anschluss daran die nächste Schulstufe in der Schule absolvieren.
Sollte dein Kind während der Abmeldung zum häuslichen Unterricht wieder in die Schule gehen wollen, oder die Situation dies erfordern, so ist es dir zu jedem Zeitpunkt möglich, dein Kind wieder in die Schule zu geben. Gegebenenfalls wird eine Leistungsfeststellung nötig sein.
Die Abmeldung in den häuslichen Unterricht geht übrigens auch schon im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr.
Alle Fragen zum häuslichen Unterricht nochmals sehr gut zusammengefasst:
http://www.freilerner.at/seite/23
Links:
Gesetzestext zum häuslichen Unterricht in Österreich
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009576 (§11)
Information und Austausch über den häuslichen Unterricht in Österreich
http://homeschoolers.at/wer-wir-sind.html
Information und Austausch rund um das Freie Lernen in Österreich, Freilerner Initiative 2013
Schulbücher und Allgemeines
Linksseite zu Bildungsseiten für den häuslichen Unterricht
http://homeschoolers.at/hilfreiche-links.html
http://www.homeschoolerinaustria.at/?page_id=255
Literaturliste zum freien Lernen
http://www.freilerner.at/literatur/
Lehrmaterialien und Information
http://www.schreibtrainer.com/
http://www.spielaffe.de/Mathe-Spiele
http://www.blindmap.eu/1544934424/
http://www.digitale-schule-bayern.de/
http://geopuzzles.ch/index.php?id=geopuzzles-home
http://www.lehrmittelboutique.net/
http://orthografietrainer.net/uebung/uebungsauswahl.php
http://www.unterrichtsmaterial-schule.de/unterrichtsmaterial1.shtml
https://www.youtube.com/user/schulfilmeimnetz
http://learnenglishkids.britishcouncil.org/en/
http://www.learningplanet.com/stu/index.asp
Interessante Facebook Seiten zum Thema Homeschooling/Unschooling/Worldschooling, Freilerner
https://www.facebook.com/RoadschoolingFamilies/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/Homeschoolingideas/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/groups/freilerner.netzwerk/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/freilernerzeitschrift/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/freilernersolidargemeinschaft/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/FreilernerFamilie.de/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/HomeschoolSnark/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/travelinghomeschoolers/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/worldschoolfamily/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/groups/hesworldwide/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/Celebrate-Unschooling-207687919262328/?ref=ts&fref=ts
https://www.facebook.com/groups/worldschoolers/?ref=ts&fref=ts
Was sind deine Erfahrungen mit Homeschooling? Du willst mehr wissen? Hinterlass mir einen Kommentar!
So what, take it easy
Deine
Kerstin samt Kids
[sgmb id=”1″]
Willkommen in der Homeschoolwelt!
LG aus Linz,
Susi
Dankeschön! 🙂
Hallo!
Ich hatte großes Interesse an einem Austausch mit Eltern, die ihre Kinder in Österreich zuhause unterrichtet haben und die Kinder nun schon im Beruf stehen.Wie ist der Einstieg ins Berufsleben gegangen? Emotional? Sozial? Welche guten Tips kann man Homeschool-Eltern dahingehend mitgeben???
Gibt es ein Forum,in dem ich herumfragen kann?
Viele Grüße
Kathy
Hallo. Meine Tochter, 14, ist im 9. Schuljahr. Sie hat leider eine derartige Schulangst entwickelt, dass sie die Schule kaum bis gar nicht besuchen kann. Ich würde sie gerne daheim unterrichten, um ihr eine Zeit des Nichtstuns zu ersparen. Nun hat aber das Schuljahr schon begonnen. Was kann ich nun tun? Vielen Dank für eine Antwort!!!
Oje, das tut mir leid für euch! Die psychische Belastung ist vermutlich enorm. Wende dich an die Schulpsychologie. Es ist in solchen Fällen sehr wohl möglich, dass dein Kind zumindest mal für eine zeit lang krank geschrieben wird. Gerne können wir über dieses Thema auch im Rahmen einer Beratung sprechen! Alles Gute für euch!
Hallo! Ich würde mich interessieren welche Prüfungsschulen zu empfehlen sind (Neue Mittelschule).
Hallo!
Eine passende Prüfungsschule zu finden, ist das Wichtigste überhaupt. Es ist nämlich sehr individuell und hängt in erster Linie vom Kind ab. Was willst du, das dein Kind zeigen darf? Wie soll es das zeigen? Die Kommunikation mit den Lehrern der Schule bereits zu Schulbeginn trägt wesentlich zu einem guten Prüfungserlebnis bei. Rede mit den Direktoren. Sag ihnen, was du dir für dein Kind wünscht und finde heraus, ob das in dieser Schule möglich ist. Die Liste der Prüfungsschulen bekommst du beim Bezirksschulinspektor (in OÖ). Es kann schon sein, dass du ein paar Schulen kontaktieren musst. Dein Bauchgefühl wird dir sagen, ob es sinnvoll ist, an einer Schule weitere Gespräche in Erwägung zu ziehen oder eine andere zu kontakieren! Viel Erfolg!
Hallo
Mein Sohn hat multiple Ängste und sein Zeugnis wird nicht Beurteilt sein . 2NMS. Darf ich Ihn trotzdem zum homeschooling abmelden? Er hat im Herbst eine Feststellungsprüfung ob er berechtigt ist zum Aufstieg. Doch das ist dann leider zuspät.zur Abmeldung. Was kann ich da machen? Haben erst im Juli unseren Therapieplatz
Lg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Salma, ich bin 16 Jahre alt und besuche die Q1 eines Gymnasiums in Bochum NRW Deutschland – leider.
Ich habe mich schon seit Jahren in der Schule unterfordert gefühlt und besuche diese deshalb sehr ungern. Mir wurden zwar schon viele Förderungen angeboten und ich habe diese auch entgegengenommen, allerdings haben sie mir nichts genützt. Schließlich muss ich immer noch fünfmal die Woche 6-8 Stunden in der Schule absitzen. Den Stoff könnte ich alleine um einiges schneller lernen. Primär stören mich aber auch die Lernmethoden. Ich kann viel besser alleine lernen und hasse auch den Druck und Zwang, den die Schule auf einen ausübt. Außerdem möchte ich mein Abitur nicht mal. Leider besteht in NRW aber für 16-Jährige immer noch die Teilschulpflicht.Ich könnte zwar eine Ausbildung beginnen, doch dies möchte ich nicht. Ich plane in der Zukunft freiberuflich zu sein oder ein Gewerbe anzumelden. Selbst wenn mir dies nicht gelingt, ist das doch kein Weltuntergang. Es gibt genug Berufe, für welche man sich auch ohne Abitur qualifizieren kann. Mein Abitur könnte ich später sowieso extern machen oder in Amerika etc. studieren. Leider kann ich mich aber nicht von der Schule abmelden. In einem anderen (Bundesland-)Land kann ich mich leider auch nicht anmelden, da ich dort keine Bekannte habe.
Eigentlich lerne ich wirklich gerne. Die Schule nimmt mir jedoch die Freude daran. Ich glaube, ich habe nach jahrelangem Suchen eine Lösung für mich gefunden. Laut des Rubenstatbestand in § 40 Absatz 1 Nr. 1 des Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen würde die Schulpflicht durch das Besuchen einer Hochschule ruhen. Deshalb wollte ich mich an der Open University, einer britischen und in Deutschland akkredierten Online-University, anmelden. Anders als in Deutschland bräuchte ich ja kein Abitur. Da die Gebühren von 8000 € ist für uns, als Arbeitslosengeld II- Empfänger unbezahlbar. Weshalb es vielleicht nur ein Traum bleibt. Jedoch möchte und kann nicht weiter zur Schule gehen, da es mir wirklich die Freude und meine Wissensbegierde raubt. Deshalb wende ich mich an Sie, da ich die Hoffnung habe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen könnten- falls Sie möchten, versteht sich. Ich bedanke mich herzlich dafür, dass Sie sich meinem Anliegen gewidmet haben. Ich wünsche noch einen schönen Abend beziehungsweise Tag. Beste Grüße, Salma Taoussi
Servus Kerstin,
ich bin Salzburgerin, wohne aber in Laufen (Bayern), an der Grenze zu Salzburg. Weißt du, ob ich unbedingt einen Hauptwohnsitz in Salzburg brauche, oder reicht auch ein Nebenwohnsitz aus, um Heimunterricht zu machen? Danke für deine Antwort! Liebe Grüße, Vroni
Hallo liebe Vroni,
meines Wissen braucht es einen Hauptwohnsitz des Kindes in Ö, damit es in Österreich schulpflichtig ist. Dann kannst du zum HU abmelden. glg
hallo kerstin,
weißt du alternativen zu ahs und gym für die 9. schulstufe im hausunterricht?
vielen dank und liebe grüße
°anna°
Hallo Anna,
über Humboldt könnte man noch die HAK/HASCH machen, und was in Ö gerade stark wächst, ist das Angebot der HighSchool. Die hat den Vorteil, dass bis zum Abschluss keinerlei Prüfungen nötig sind! glg
Hallo liebe eigenständige Mütter. Ich habe eine Frage und zwar habe ich in einem Artikel auf dieser Seite von nonschooling gelesen. Ich möchte unter den dies Jährigen Zuständen meine Tochter nicht zur Externistenprüfung antreten lassen bzw möchten wir komplett aus dem Schulsystem austreten. Hat jemand von euch Erfahrungen oder Informationen über diese Thema. Wäre sehr dankbar für Tipps.
Mit freundlichen Grüßen Frenzi
Hey meine Liebe!
Wenn du magst, melde dich einfach per Email (Kontaktfeld) bei mir. Ich kann dir bei der Entscheidung helfen, sodass sie wirklich für dich und deine Familie das Bestmögliche ist und dich eventuell auch vernetzen, je nachdem, wo du wohnst.
Es ist im Schuljahr 21/22 wirklich sehr herausfordernd und davon sind natürlich viele Eltern betroffen. Du bist also nicht alleine! glg Kerstin
Hallo 🙂
wir, meine Tochter (derzeit 3. Klasse), der Hund und ich wollen von Deutschland nach Österreich (Nähe Salzburg) ziehen.
Ich würde sie gern für das kommende Schuljahr 22/23 für den HU anmelden- kann mir jemand weiterhelfen, wie wir da am besten vorgehen? LG Sabine
Hallo! Du meldest dich in Österreich an (Hauptwohnsitz) und nimmst dann am besten mit der zuständigen Bildungsregion Kontakt auf. Wichtig – unbedingt VOR Ende Juni 22. (Danach ist es zu spät). Im Normalfall ist es unkompliziert, dein Kind in den HU zu melden. Meist ein Formular ausfüllen und das letzte Zeugnis mitschicken. Geht auch per Mail.
Hallo Kerstin,
ich hätte eine Frage, kann man die Kinder zum Heimunterricht anmelden, auch wenn man während des Schuljahres nach Österreich zieht?
Z.B., wenn die Kinder ihren Hauptwohnsitz in Österreich erst ab Oktober oder November, etc., bekommen, dürfen sie in den HU gehen?
Oder welche Verpflichtungen werden sie haben?
Vielen Dank im Voraus für deine Aufmerksamkeit.
Liebe Grüße,
Nico
Hallo.. Nein, wenn ihr zuzieht unterm Jahr, müssen sie das Jahr in der Schule machen und mit einem positiven Zeugnis kannst du sie dann in den HU abmelden. Achtung, die Abmeldefrist ist bereits Ende Juni! lg